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Kosten
Hebammenleistungen 
Alle Hebammenleistungen werden von der jeweiligen Hebamme direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet, bzw. den privat Versicherten nach der Hebammen Gebühren Ordnung für Bayern in Rechnung gestellt.
Bis auf eine   Rufbereitschaftspauschale   in Höhe von 250,- Euro für Hausgeburten und ambulante Entbindungen im Geburtshaus.
 
Geburtshaus 
Die Betriebskostenpauschale für ambulante Entbindungen im Geburtshaus wird neuerdings direkt mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet!
Privat Versicherte / Selbstzahler erhalten eine Privatrechnung über 550,- Euro.
 
Kurse 
Für die im Geburtshaus durchgeführten Kurse erhalten Sie von der jeweiligen Kursleiterin eine Privat-Rechnung. Eine direkte Abrechnung mit Kassen ist leider nicht möglich. Zu Erstattungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte ggf. vorab an Ihre Krankenkasse.
 
Änderungen der Gebühren und Pauschalen vorbehalten.
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