Hebammenleistungen
Alle Hebammenleistungen werden von der jeweiligen Hebamme
direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet,
bzw. den privat Versicherten nach der Hebammen Gebühren Ordnung für Bayern in Rechnung gestellt.
Bis auf eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 250,- Euro für
Hausgeburten und ambulante Entbindungen im Geburtshaus.
Geburtshaus
Die Betriebskostenpauschale für ambulante Entbindungen im Geburtshaus
wird neuerdings direkt mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet!
Privat Versicherte / Selbstzahler erhalten eine Privatrechnung über 550,- Euro.
Kurse
Für die im Geburtshaus durchgeführten Kurse erhalten Sie von der jeweiligen Kursleiterin
eine Privat-Rechnung. Eine direkte Abrechnung mit Kassen ist leider nicht möglich.
Zu Erstattungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte ggf. vorab an Ihre Krankenkasse.
Änderungen der Gebühren und Pauschalen vorbehalten.